Messintentionen
Sie wollen, dass in einem bestimmten Anliegen eine Hl. Messe gelesen wird, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der Pfarrkanzlei auf.
Sie können uns während der Kanzleizeiten besuchen oder anrufen. Im Fall der telefonischen Bestellung bitten wir Sie, die Messintension zu einem späteren Zeitpunkt in der Kanzlei zu bezahlen.
Für eine Messintention sind 9 Euro zu entrichten.
Matrikeneinsicht
Mit Ende des Jahres 2015 ist die Digitalisierung aller Matrikenbücher der Pfarren der Erzdiözese Wien vom Beginn der jeweiligen Matrikenführung an bis einschließlich 1938 (Ende der Altmatriken) abgeschlossen.
Die digitalisierten Matrikenbücher können nun nach Maßgabe der Bestimmungen des Personenstandsgesetzes (insbesondere Sperrfristen) online unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.matricula-online.eu
Mit dieser Digitalisierung ist nun eine Einsicht in die Originalmatrikenbücher nicht mehr nötig. Dies bedeutet einerseits eine Schonung der oft jahrhundertealten Originalbücher-ihre Erhaltung und Aufbewahrung auf Dauer ist durch das Personenstandsgesetz ausdrücklich vorgeschrieben-andererseits werden die Pfarrern dadurch von der bis jetzt oft sehr aufwändigen Betreuung von Ahnen- und Familienforschern entlastet.
Daher ergeht dem Beispiel der Diözesen St. Pölten und Graz-Seckau folgend die Regelung erlassen Originalmatrikenbücher nicht mehr zur Benutzung an Parteien vorzulegen.
- Familien und Ahnenforscher sind ausnahmslos auf die Online-Benutzung zu verweisen. Aufgrund der gesetzlichen Sperrfristen sind die Geburts- und Taufbücher (Sperrfrist: 100 Jahre) derzeit bis einschließlich 1915 einsehbar; die Trauungsbücher (Sperrfrist:75 Jahre) und die Sterbebücher (Sperrfrist: 30 Jahre) sind mittlererweile bis zum Ende der "Altmatriken" (1938) online einsehbar.
- Von 1916 bis 1938 und in allen Fällen, in denen Matrikendaten aus Altmatriken aus sonstigen rechtlichen und wissenschaftlichen Gründen benötigt werden, sind die Antragsteller ausnahmslos an das Diözesanarchiv Wien zu verweisen: 1010 Wien, Wollzeile 2 Tel: 0043-1-51552-3673, email: daw@edw.or.at Dies gilt auch für spezielle wissenschaftliche Fragestellungen /Projekte
- Ab 1.August 1938 (Trauungen) bzw. 1.Jänner 1939 (Geburten und Sterbefälle) sind für Personenstandseintragungen ausschließlich die staatlichen Standesämter zuständig und es sind Anfragen zu Personenstandsdaten ab 1938/39 immer nur an die Standesämter zu verweisen.
- Die Ausstellung von Personenstandsurkunden bzw. "wortgetreuen Matrikenauszügen" sowie von Taufscheinen aus den Büchern erfolgt nur in rechtlich begründeten Fällen durch das örtlich zuständige Pfarramt